Reisekosten-Rechner
Kilometerpauschale für PKW oder Motorrad, Verpflegungsmehraufwand mit Mahlzeiten-Abzug und Übernachtungspauschale für Inlandsreisen — mit Live-Aufschlüsselung und Gesamtsumme.
Kilometerpauschale
Erstattbare Kosten für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug — pauschal je gefahrenem Kilometer, ohne Belegpflicht.
Welches Fahrzeug wird genutzt?
Einzelne Fahrten erfassen
Verpflegungsmehraufwand
Pauschalen für jeden vollen Reisetag und für An-/Abreisetage. Erhaltene Mahlzeiten werden anteilig vom Tagessatz abgezogen.
Anzahl der Reisetage je Kategorie
Vom Arbeitgeber oder Hotel gestellte Mahlzeiten
Pro erhaltene Mahlzeit wird der Tagessatz anteilig gekürzt: Frühstück −5,60 € (20 %), Mittag- oder Abendessen je −11,20 € (40 %).
Übernachtungspauschale
Pauschal 20 € pro Nacht ohne Beleg. In der Praxis fast immer besser, das tatsächliche Hotel mit Beleg abzurechnen.
Tipp: Beleg schlägt Pauschale. Eine ganz normale Hotel-Quittung ist steuerlich voll absetzbar — die 20-€-Pauschale lohnt sich nur, wenn du keinen Beleg hast (z. B. private Übernachtung bei Verwandten, kleinere Pensionen ohne Quittung).
Aufschlüsselung und Gesamtsumme
Reisekosten richtig abrechnen
Wer geschäftlich unterwegs ist — als Selbständige, Freiberuflerin oder Angestellter mit Reisetätigkeit — kann die anfallenden Reisekosten als Betriebsausgabe geltend machen oder vom Arbeitgeber erstatten lassen. Dabei gibt es drei klassische Posten: Fahrtkosten (entweder Beleg oder Pauschale), Verpflegungsmehraufwand (rein pauschal) und Übernachtung (Beleg oder kleine Pauschale). Dieser Rechner deckt die Inlandsreise ab.
Kilometerpauschale
Wer mit dem eigenen Fahrzeug fährt, rechnet pauschal pro tatsächlich gefahrenem Kilometer ab — 0,30 € beim PKW, 0,20 € bei Motorrad oder Roller. Das deckt Sprit, Versicherung, Wertverlust und Wartung anteilig ab. Belege brauchst du dafür nicht — nur einen plausiblen Fahrtnachweis (Datum, Strecke, km). Hin- und Rückfahrt einfach beide zählen.
Verpflegungsmehraufwand
Pauschalen statt echter Restaurantbelege — wesentlich einfacher in der Verwaltung. Für jeden vollen Reisetag (über 24 Stunden Abwesenheit) gibt es 28 €, für An- und Abreisetag oder Tage über 8 Stunden je 14 €. Wenn dir Mahlzeiten gestellt werden — vom Hotel als Frühstück, von der Veranstaltung als Buffet — wird der Tagessatz anteilig gekürzt: 20 % für Frühstück, 40 % je Mittag- oder Abendessen.
Übernachtung
In den meisten Fällen ist der echte Hotelbeleg die bessere Wahl — die 20-€-Pauschale deckt nicht annähernd die tatsächlichen Kosten einer Übernachtung. Sie ist gedacht für Sonderfälle: Du übernachtest privat, in einer Pension ohne Beleg oder im Wohnmobil. Dann wirft die Pauschale wenigstens etwas ab.
Pauschalen-Stand
Die hier verwendeten Pauschalen entsprechen dem Stand 2026 nach Einkommensteuergesetz § 9 Abs. 4a. Werte ändern sich gelegentlich — vor der Erstellung einer offiziellen Reisekostenabrechnung den aktuellen BMF-Schreibensstand bzw. Steuerberater konsultieren.